Ab sofort: Eignungsfeststellung Bewachungsgewerbe

Das Bewachungsgewerbe bzw. eine Tätigkeit in der privaten Sicherheitswirtschaft erfordert vom Gesetz her einige wichtige Voraussetzungen. Neben einer Vorstrafenfreiheit – bzw. keine relevanten Einträge im Führungszeugnis – ist mindestens auch immer der Sachkundenachweis gem. §34a GewO erforderlich. Ja, es gibt auch noch (die alte) Unterweisung, aber in den vergangenen Jahren wurden auf Seiten der Arbeitgeber immer öfter der 34a Sachkundenachweis gefordert. Dies sollte man persönlich auch als Mindestvoraussetzung sehen.

Der Sachkundenachweis hat in der Branche viele „Namen“. 34a-Schein, Sicherheitsschein, 34a usw. hat aber nichts mit der anderen Seite, der Bewachungserlaubnis, zu tun, die für Sicherheitsunternehmen erforderlich ist.

Die Prüfung zur Sachkunde nach §34a GewO wird von der IHK abgenommen und in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung erworben. Aus Erfahrung wissen wir, dass branchenfremde Menschen ohne entsprechende Vorbereitung auf die Prüfung diese eher nicht bestehen können. Dazu sind die Inhalte einfach zu speziell und zu detailliert.

Ob jemand für die Branche – das Bewachungsgewerbe – überhaupt geeigent ist, kann in speziellen Einzelcoachings geprüft werden. Wir als Spezialist für Eignungsfeststellungen bieten ab sofort diese Möglichkeit an. Mit unserer Coachingmaßnahme „Eignungsfeststellung Bewachungsgewerbe“ arbeiten wir in insgesamt 18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten gemeinsam ein einer möglichen Chance in der Sicherheit und damit an einer beruflichen Perspektive mit Zukunft. Denn: Wenn man alles richtig macht, wird man mit einer Qualifizierung in dieser Branche nie wieder arbeitslos.

Wir prüfen, ob die grundsätzlichen Bedingungen erfüllt sind und legen auch ein Auge auf die sog. „Sekundärtugenden“ wie Pünktlichkeit, Pflichtbewusstsein, Höflichkeit, Lernbereitschaft usw. Am Ende erstellen wir einen Abschlussbericht, der die Eignung für das Bewachungsgewerbe feststellt oder ob z. B. noch Qualifizierungsbedarf besteht. Zum Beispiel der Erwerb der Sachkunde nach §34a GewO.

Mit einem AVGS MAT (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) werden die Kosten für die Eignungsfeststellung zu 100% vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur übernommen. Fahrtkosten zu den Terminen in unseren Niederlassungen (Dortmund oder Oberhausen) werden zusätzlich erstattet.

Wir können die Eignungsfeststellung in unterschiedlichen Zeitplänen durchführen, wobei immer mindestens 2 Termine pro Woche vorgeschrieben sind. Im Einzelfall vereinbaren wir z. B. folgende Termin-Konstellationen:

– 3x 6 UE (innerhalb 1 Woche)
– 6x 3 UE (innerhalb 1 Woche + 1 Tag)
– 6x 3 UE (innerhalb 2 Wochen bei 3 Terminen pro Woche)
– 6x 3 UE (innerhalb 3 Wochen bei 2 Terminen pro Woche)

Maßnahmestart ist täglich möglich!

Auf unserer Infoseite zur Eignungsfeststellung gibt es weitere Details. Rufen Sie uns gerne einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Mit (D)einer Idee erfolgreich in die Selbstständigkeit

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Montag, 16.09.2024
Montag, 23.09.2024
Montag, 30.09.2024