Da wir AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind, können die Kosten für unser Existenzgründer-Coaching vollständig mit einem Aktivierungs- & Vermittlungsgtuschein (AVGS) gedeckt werden. Weitere Erstattungen sind möglich. Sprich uns dazu gerne an.
Von Profis betreut.
Unsere Experten mit über 25 Jahre Erfahrung in der Sicherheitsbranche betreuen Dich persönlich. Unsere Coaching-Termine finden in unseren Niederlassungen in Oberhausen und Dortmund statt.
Experten aus der Praxis.
In 1:1 Gesprächen werden Deine persönlichen Anforderungen und Wünsche an eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe analysiert und berücksichtigt. Nur so findest Du den perfekten Weg in eine spannende berufliche Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter.
Alles inklusive.
Nach dem vollständig absolviertem Coaching hast Du einen detaillierten Überblick über Deine Chancen und Möglichkeiten in der Sicherheitsbranche. Wir geben gegenüber dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur eine individuelle Empfehlung ab.
So bekommst Du Deinen AVGS
Damit die Kostenübernahme auch zu 100% klappt, benötigst Du von der Arbeitsagentur oder Jobcenter einen AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein). Hier zeigen wir Dir, wie Du diesen bekommst. Solltest Du bereits im Besitz eines aktuell gültigen AVGS sein, prüfen wir gerne für Dich, ob dieser für unser Coaching korrekt ausgestellt wurde.
1
Erstgespräch mit uns
Rufe uns an oder schreibe eine E-Mail. In einem ersten Gespräch prüfen wir, wie eine Förderung aussehen kann und beraten Dich zu den ersten Schritten.
2
Hilfe bei der Beantratung Deines AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein)
Der AVGS muss wichtige Daten enthalten, damit er für das Coaching eingesetzt werden kann. Wenn Du Hilfe bei der Beantragung Deines AVGS benötigst, unterstützen wir Dich und übernehmen auch gerne die Kommunikation mit Deinem Sachbearbeiter.
3
Einreichung des AVGS bei uns
Hast Du bereits einen AVGS oder hast Du diesen jetzt erhalten, reiche diesen bei uns ein. Gemeinsam bestimmen wir dann Dein persönliches Start-Datum.
Einfache Einstiegsvoraussetzungen:
Mindestens 18 Jahre alt
Grundsätzliches Interesse am Bewachungsgewerbe
Weitere Vorteile:
Arbeitslosengeld oder Bürgergeld wird weitergezahlt
Flexible Terminvereinbarungen
Fahrtkostenerstattung
Modernes & spannendes Umfeld
Was bringt mir diese Eignungsfeststellung?
Nach vollständigem Durchlauf der Coaching-Maßnahme hast Du einen detaillierten Überblick über die Chancen und Möglichkeiten in der Sicherheitsbranche. Zudem erhältst Du eine professionelle Einschätzung, wie Du Dein persönlichen Berufswunsch passgenau erreichen kannst.
Sollte es Qualifizierungsbedarf geben, so werden wir diesen ebenfalls feststellen und an das Jobcenter oder die Arbeitsagentur weiterempfehlen.
FAQ
Wo findet das Coaching statt?
Unsere Coachingtermine werden in unseren Niederlassungen in Oberhausen und Dortmund durchgeführt. Dazu vereinbaren wir individuelle Termine.
Was muss ich mitbringen?
Außer den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) – sofern uns dieser noch nicht vorliegt – musst Du nichts mitbringen. Sämtliche Unterlagen und Schreibutensilien bekommst Du von uns.
Wie lange dauert das Coaching?
Die Coaching-Maßnahme umfasst aktuell 18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Coaching-Termine müssen an mindestens 2 Tagen pro Woche stattfinden.
In der Regel führen wir dieses Coaching an 3 Tagen mit jeweils 6 UE durch.
Wann kann ich anfangen?
Wenn Du bereits einen AVGS hast, reiche uns diesen schnellstmöglich ein. Nachdem wir die entsprechenden Daten dort ausgefüllt haben, muss noch die Bewilligung Deines Sachbearbeiters erfolgen. Dies dauert in der Regel wenige Tage. Liegt die Bewilligung vor, können wir erste Termine vereinbaren. Das klappt meistens schon am Folgetag.
Was ist, wenn ich vorbestraft bin?
Für das Bewachungsgewerbe gilt, dass ein Eintrag in das Bewacherregister nur erfolgen kann, wenn keine relevanten Einträge im Führungszeugnis vorhanden sind. Solltest Du dort Einträge haben, prüfen wir gerne, ob diese gegen eine Zulassung für das Bewachungsgewerbe sprechen.
Woher bekomme ich den AVGS?
Du hast Anspruch auf einen AVGS, wenn Du beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Sprich uns vor der Beantragung des AVGS bitte an, damit dieser mit den richtigen Daten ausgestellt wird. Damit vermeidest Du unnötige Änderungen und sparst viel Zeit.