Da wir AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind, können die Kosten für unser Existenzgründer-Coaching vollständig mit einem Aktivierungs- & Vermittlungsgtuschein (AVGS) gedeckt werden. Weitere Erstattungen sind möglich. Sprich uns dazu gerne an.
In der Regel führen wir unser Coaching online per Videokonferenz durch. Wenn Dir das technisch oder persönlich nicht möglich ist, bieten wir Dir persönliche Coaching-Termine in unserer Niederlassung in Oberhausen an.
Unser Team aus Dozenten und Coaches sind selbst Unternehmer mit jeweils mehr als 20 Jahren Erfahrung. Lerne in 1:1 Gesprächen direkt von diesen Experten.
Nach dem vollständig absolviertem Coaching hast Du einen tragfähigen Businessplan zur Vorlage bei der Arbeitsagentur, Jobcenter oder bei Banken.
Damit die Kostenübernahme auch zu 100% klappt, benötigst Du von der Arbeitsagentur oder Jobcenter einen AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein). Hier zeigen wir Dir, wie Du diesen bekommst. Solltest Du bereits im Besitz eines aktuell gültigen AVGS sein, prüfen wir gerne für Dich, ob dieser für unser Gründercoaching korrekt ausgestellt wurde.
Rufe uns an oder schreibe eine E-Mail. In einem ersten Gespräch prüfen wir, wie eine Förderung aussehen kann und beraten Dich zu den ersten Schritten.
Der AVGS muss wichtige Daten enthalten, damit er für das Gründercoaching eingesetzt werden kann. Wenn Du Hilfe bei der Beantragung Deines AVGS benötigst, unterstützen wir Dich und übernehmen auch gerne die Kommunikation mit Deinem Sachbearbeiter.
Hast Du bereits einen AVGS oder hast Du diesen jetzt erhalten, reiche diesen bei uns ein. Gemeinsam bestimmen wir dann Dein persönliches Start-Datum.
Nach vollständigem Durchlauf der Coaching-Maßnahme hälst Du Deinen eigenen Businessplan in den Händen. Dieser ist auf Tragfähigkeit geprüft und beschreibt Dein Vorhaben detailliert in Text und Zahlen. Die integrierte Umsatzplanung & Rentabilitäts- & Liquiditätsplanung zeigt den Entscheidern zuverlässig, wie Du Deine Geschäftsidee auch finanziell umsetzen möchtest und wie Du in Zukunft Dein Geld damit verdienst. Dies ist übrigens für Dich selbst auch immer sehr spannend und erzeugt jedesmal einen „Wow-Effekt“.
Zudem hast Du in den Coaching-Terminen sehr viel Kenntnisse rund um die Existenzgründung, Buchhaltung, Marketing, Prozessoptimierung usw. gelernt und kannst das künftig als Unternehmer anwenden.
Im Idealfall führen wir die Coaching-Termine online durch. Dazu vereinbaren wir Termine zu Videokonferenzen. Du benötigst dazu lediglich einen PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon. Solltest Du das nicht besitzen, sprich uns gerne an.
Alternativ kannst Du auch ein Präsenz-Coaching in unserer Niederlassung in Oberhausen nutzen.
Eine Geschäftsidee muss vor Coaching-Beginn natürlich vorhanden sein. Wenn Du bisher nur eine grobe Idee hast, die noch nicht ausgereift ist, rufe uns gerne dazu einmal an. Dann besprechen wir die Möglichkeiten mit Dir.
Die Coaching-Maßnahme umfasst aktuell 70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Coaching-Termine müssen an mindestens 2 Tagen pro Woche stattfinden. Im Idealfall führen wir dies in Teilzeit durch, damit die Sitzungen nicht zu lang werden. Nimm Dir also pro Videokonferenz bitte 1 bis 4 Stunden Zeit. Natürlich mit Pausen.
Wenn Du bereits einen AVGS hast, reiche uns diesen schnellstmöglich ein. Nachdem wir die entsprechenden Daten dort ausgefüllt haben, muss noch die Bewilligung Deines Sachbearbeiters erfolgen. Dies dauert in der Regel wenige Tage. Liegt die Bewilligung vor, können wir erste Termine vereinbaren. Das klappt meistens schon am Folgetag.
Für die Videokonferenzen benötigst Du lediglich einen PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon. Solltest Du das nicht besitzen, sprich uns gerne an.
Nutzt Du ein Tablet, ist das für die Videokonferenzen ausreichend, sofern Du im Anschluss auch die Dateien Deines Businessplans bearbeiten kannst.
Ein Handy hat sich eher als ungeeignet erwiesen.
Du hast Anspruch auf einen AVGS, wenn Du beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Sprich uns vor der Beantragung des AVGS bitte an, damit dieser mit den richtigen Daten ausgestellt wird. Damit vermeidest Du unnötige Änderungen und sparst viel Zeit.
Unser Team aus Experten steht Ihnen hier jederzeit zur Verfügung.
Sie brauchen als Arbeitsvermittler zunächst nur eine Eignungsfeststellung und fachliche Einschätzung zur Geschäftsidee und zum Gründer? Dann können wir Ihnen unsere Coaching-Maßnahme "Eignungsfeststellung Existenzgründer" anbieten. Hier prüfen wir ausführlich, ob eine Geschäftsidee grundsätzlich potentiell tragfähig ist.
Telefon: +49 (0)208 – 299 54 000
eMail: info@fezznrw.de