Ab sofort: Eignungsfeststellung Bewachungsgewerbe
Das Bewachungsgewerbe bzw. eine Tätigkeit in der privaten Sicherheitswirtschaft erfordert vom Gesetz her einige wichtige Voraussetzungen. Neben einer Vorstrafenfreiheit – bzw. keine relevanten Einträge im Führungszeugnis – ist mindestens auch immer der Sachkundenachweis gem. §34a GewO erforderlich. Ja, es gibt auch noch (die alte) Unterweisung, aber in den vergangenen Jahren wurden auf Seiten der Arbeitgeber…