AZAV Coachinganbieter und die Kooperationspartner

Die Coronazeit hat zahlreiche Coaching-Anbieter aus dem Boden sprießen lassen, die sich selbst deutschlandweit anbieten und mit einer AZAV-Zulassung werben. Es ist besonders erstaunlich, dass sich relativ kleine Einzelunternehmen mit so einer großen Anzahl an beschäftigten Dozenten und Coaches präsentieren und dann eben auch bundesweit Aktivierung- und Vermittlungsgutscheine abrechnen. Dahinter steckt meist ein einziger AZAV-zugelassener Bildungsträger mit einem Hauptsitz, der dann über Kooperationen mit Coaches in anderen Städten die zugelassenen Coachingmaßnahmen anbietet. Aber eben nicht über angestellte Mitarbeiter (Coaches), sondern externe Dienstleister. Diese haben dann aber meist keine eigene AZAV-Zulassung.

Doch der Schein trügt und die Bundesagentur für Arbeit deckt immer mehr dieser Kooperationen auf, die laut Sozialgesetzbuch und nach den Richtlinien der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) so eben nicht erlaubt sind. Zumindest nicht, wenn die Coaches als Kooperationspartner im Auftrag des Bildungsträgers, aber auf eigene Rechnung tätig werden. AZAV-zertifiziert ist dabei allerdings nur der Bildungsträger, nicht der externe Coach, der die Maßnahme dann im Auftrag durchführt.

Das allerdings ist zwingend Voraussetzung. Denn im Fachbereich 1 (Aktivierung und berufliche Eingliederung) sind Unterauftragsvergaben an Kooperationspartner nicht möglich. Auch nicht, wenn die Anteile der Maßnahme nur maximal 10% betragen. Dieser Anteil ist aus dem Fachbereich 4 (berufliche Weiterbildung) bekannt, wo eine solche Untervergabe möglich ist.

Im Coachingbereich (Aktivierungsmaßnahmen) müssen alle Beteiligten – also Bildungsträger und auch der durchführende externe Coach – eine Zulassung nach AZAV nachweisen. Einen Coach ohne eigene AZAV-Zulassung als Kooperationspartner einzusetzen ist gemäss AZAV nicht erlaubt.

Das Fezz Bildungszentrum ist für die Fachbereiche 1, 2 und 4 offiziell als Träger nach AZAV zertifiziert und arbeitet eben auch nur mit entsprechend zugelassenen Beratern und Coaches zusammen.

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